Wann wird ein augenärztliches Gutachten benötigt?
Ein augenärztliches Gutachten ist unter anderem erforderlich für:
- Berufskraftfahrer (LKW, Bus) nach FeV Anlage 6 (ab Klasse C, CE, D, DE)
- Piloten (z. B. PPL, CPL, ATPL) nach den Vorgaben der EASA
- PKW-Fahrer bei bestimmten Erkrankungen oder auf Anforderung der Führerscheinstelle
- Verlängerung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- Sehprüfungen nach Auffälligkeiten im Straßenverkehr